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Zahnbehandlung in Polen, die von der deutschen Krankenversicherung abgedeckt wird - Wichtige Informationen.

08 December 2022

Versicherung in Deutschland - Zahnbehandlung in Polen.

Wichtige Informationen.

Viele Polen, die dauerhaft in Deutschland arbeiten und bei einer deutschen Krankenkasse (z. B. BKK, AOK, Viaactiv) versichert sind, denken oft darüber nach, sich in Polen zahnärztlich behandeln zu lassen. Wenn sie ihre Familie besuchen, in den Urlaub fahren, Feiertage verbringen oder sich im Urlaub befinden, möchten sie gleichzeitig zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Viele von ihnen suchen nach Antworten auf Fragen wie: Welche Formalitäten muss ich erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in Polen erstattet?

Das erste, worauf man achten sollte, ist, dass die zahnärztliche Behandlung in privaten Zahnkliniken in Polen in vielerlei Hinsicht sehr attraktiv ist. Dazu gehören:

  • Private Zahnkliniken bieten flexible Terminplanung, Beratungen und passen sich individuell an die zeitlichen Möglichkeiten des Patienten an (Aufenthaltsdauer, Urlaubsdauer usw.).
  • Die Qualität der von polnischen Spezialisten erbrachten Dienstleistungen ist sehr hoch.
  • Der Behandlungskomfort sowie die zahnärztliche Ausrüstung und Materialien sind von sehr hoher Qualität.
  • Die Behandlungskosten sind deutlich niedriger als in Deutschland.
  • Bequeme Kommunikation und keine sprachlichen Barrieren im Zusammenhang mit medizinischer Fachsprache.

Was sollten Sie beachten, wenn Sie mit der geplanten zahnärztlichen Behandlung in Polen beginnen und möchten, dass Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet.

  1. Bedingungen Ihrer Krankenversicherung:

Vieles hängt von den Bedingungen der Versicherung und der gewählten Krankenkasse ab. Die meisten Krankenkassen (sowohl öffentliche als auch private) finanzieren zahnärztliche Leistungen in Polen, obwohl es Ausnahmen gibt. Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, ist es daher ratsam, den Vertrag zu überprüfen oder Ihre Versicherung anzurufen, um Einzelheiten zu erfragen. WICHTIG: Wenn Sie eine zusätzliche Versicherung haben, kann die Erstattung für die Behandlung von der Grundversicherung abweichen.

  1. Standardbehandlung (konservative Zahnmedizin, Endodontie, Zahnextraktion):

Grundlegende zahnärztliche Eingriffe umfassen grundlegende zahnärztliche Leistungen (z. B. Wurzelkanalbehandlung, Füllungen, Zahnentfernung). Für diese Eingriffe ist keine vorherige Benachrichtigung der Krankenkasse erforderlich. Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, eine Rechnung für seine Leistungen auszustellen. In einigen Fällen verlangt die Krankenkasse jedoch eine Rechnung für die Behandlung in deutscher Sprache - in diesem Fall müssen Sie ein solches Dokument bei einem Übersetzer übersetzen lassen (es muss kein beeidigter Übersetzer sein). Die Krankenkasse erstattet die Behandlungskosten auf Grundlage der eingereichten Rechnung. Sie müssen jedoch die Kosten zuerst aus eigener Tasche tragen.

  1. Prothetische Behandlung und ästhetische Zahnmedizin (Prothesen, Kronen, Veneers, Implantate):

Die prothetische Behandlung ist völlig anders. Bevor Sie eine prothetische Behandlung beginnen (die mit der Ersatz von fehlenden Zähnen durch Brücken, Implantate, Kronen und Gebiss aller Art zusammenhängt), müssen Sie die Absicht, eine solche Behandlung durchzuführen, bei Ihrer Krankenkasse anmelden und deren Zustimmung einholen. Die Zustimmung wird auf Grundlage eines Kostenvoranschlags (Heil- und Kostenplan) erteilt, den der Arzt in Polen erstellt, der die Behandlung durchführen wird. Anhand des Kostenvoranschlags und des beigefügten Bonushefts (hier haben wir zusätzliche Rabatte, z. B. für regelmäßige Kontrollen und Besuche beim Zahnarzt) berechnet die Krankenkasse Ihren Zuschuss, überprüft die vom Spezialisten empfohlene Behandlung und die Kosten. Es dauert in der Regel einige Tage - normalerweise nicht länger als zwei Wochen -, um die Zustimmung zur Behandlung zu erhalten. Dies ist entscheidend, da das Beginnen der Behandlung vor Erhalt der Zustimmung zur Ablehnung von Leistungen führen kann. Wenn Sie den Kostenvoranschlag akzeptieren, informiert Sie die Krankenkasse sofort über den Teil der Kosten, den Sie aus eigener Tasche tragen müssen (normalerweise 30-50%). Nach Abschluss der Behandlung muss der Patient Rechnungen vorlegen, die die erbrachten Leistungen bestätigen, entsprechend den Anforderungen der Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen:

Wie viel zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?

Die Krankenkasse subventioniert die Kosten für Zahnersatz mit einem festen Betrag, der als feste Subvention bezeichnet wird. Die Höhe der Subvention hängt von zahnärztlichen Befunden ab und wird für medizinisch notwendigen Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen) als Teil der Standardversorgung gezahlt. Ihre Erstattung hängt auch davon ab, ob Sie regelmäßige zahnärztliche Kontrollen hatten.

Wo beginnt die Prozedur für prothetische Behandlung in Polen auf Kosten der Krankenkasse?

Ihr Zahnarzt in Polen wird einen Behandlungsplan (Heil- und Kostenplan) für Sie erstellen. Senden Sie den Behandlungsplan zusammen mit Ihrem Bonusheft an die Krankenkasse. Nach Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie Informationen von Ihrer Versicherung über die Akzeptanz Ihres Behandlungsplans (oder erforderliche Anpassungen) und die Ihnen zustehende Subvention.

Wie hoch ist meine Subvention für Prothesen?

Die Höhe der festen Subvention hängt von Ihrer Versicherung, Ihrer Zusatzversicherung und Informationen über regelmäßige zahnärztliche Kontrollen (Bonifikationen) ab. Normalerweise deckt die Subvention 60% der Kosten für die Standardversorgung.

  • Ihre feste Subvention erhöht sich auf 70%, wenn Sie in den letzten 5 Jahren einmal jährlich regelmäßige zahnärztliche Kontrollen hatten.
  • Ihre feste Subvention erhöht sich auf 75%, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt hatten.

Erstattet die Krankenkasse für Implantate oder ästhetische Zahnmedizin?

Nein, Implantate gelten als private Leistungen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen diese nicht. Wenn die Kosten für Implantate zu hoch für Sie sind, sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt über Alternativen (z. B. Brücken oder Gebiss).

 

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Kontaktieren Sie uns: +48 607 871 284, kontakt@medicaladvisor.pl.

 

Zespół MedicalAdvisor.pl Team

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