Ratgeber für Patienten: Krankmeldungen aus Polen für die deutschen Krankenkassen.
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Allgemeine Grundsätze zu Krankmeldungen.
Deutsche Krankenkassen akzeptieren Krankmeldungen aus Polen, sofern diese den internationalen Vorschriften entsprechen (einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004).
Die Krankmeldung muss auf dem entsprechenden Formular in polnischer Sprache ausgestellt und, falls erforderlich, ins Deutsche übersetzt werden.
Es ist entscheidend, dass die Krankmeldung den ICD-10-Krankheitscode enthält. Das Fehlen dieses Codes kann zur Ablehnung der Krankmeldung durch die Krankenkasse führen. -
Regelmäßigkeit und Übermittlung der Krankmeldungen.
Die Krankmeldung muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum bei der deutschen Krankenkasse eingegangen sein. Verzögerungen können dazu führen, dass keine Leistungen für die versäumten Tage gezahlt werden.
Wenn die Krankmeldung einen Zeitraum vor dem Ausstellungsdatum abdeckt, z. B. aufgrund eines Wochenendes oder Feiertages, muss der Arzt das Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit eindeutig angeben.
Im Falle einer Verlängerung der Krankmeldung muss ein neues Dokument vor Ablauf der aktuellen Krankmeldung ausgestellt werden. Ein Unterbruch in der Dokumentation kann zu einer Lücke in der Leistungszahlung führen. -
Wer zahlt und wann?
Die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitgeber zahlt das Krankengeld (Entgeltfortzahlung).
Ab der 7. Krankheitswoche: Die Krankenkassen übernehmen und zahlen das Krankengeld (Krankengeld).
Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. -
Dokumentation, die von der Krankenkasse verlangt wird.
Krankmeldung (Krankschreibung): Eine Kopie des Originals muss eingereicht werden.
Medizinische Berichte (optional): Bei längerer Krankheit kann die Krankenkasse zusätzliche Dokumente verlangen, wie z. B. Untersuchungsergebnisse oder eine ärztliche Stellungnahme.
Es wird empfohlen, alle Dokumente ins Deutsche übersetzen zu lassen. -
Wie die Krankmeldung einreichen?
Die Krankmeldung kann per Post, Fax oder elektronisch (sofern die Krankenkasse ein Online-Portal oder eine mobile App zur Verfügung stellt) eingereicht werden.
Es wird empfohlen, die Dokumente per Einschreiben zu senden, um einen Zustellnachweis zu erhalten. -
Wichtige Fragen zu Krankengeld in Deutschland.
Die Krankmeldung sollte ausführlich begründet sein, insbesondere im Falle einer langfristigen Erkrankung.
Die Krankenkasse hat das Recht, eine Überprüfung der Krankmeldung durch eigene Ärzte zu verlangen. Dies kann eine Aufforderung zu einer Konsultation in Deutschland oder eine Analyse der eingereichten Dokumente umfassen.
Wenn Sie sich längere Zeit in Polen im Krankenstand befinden, informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Adresse in Polen und Ihre Kontaktmöglichkeiten. -
Unterbrechungen der Krankmeldung und Verlust von Ansprüchen.
Jede Unterbrechung zwischen aufeinanderfolgenden Krankmeldungen (auch nur 1 Tag) kann den Verlust der Kontinuität der Leistungszahlungen zur Folge haben. In solchen Fällen muss der Anspruch auf Krankengeld möglicherweise erneut berechnet werden.
Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass aufeinanderfolgende Krankmeldungen unmittelbar aufeinander folgen.
Wenn die Krankmeldung auf einen freien Tag, wie ein Wochenende oder einen Feiertag, fällt, zählen diese Tage zur Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine neue Krankmeldung für diesen Tag auszustellen.
Wenn Ihr behandelnder Arzt nicht verfügbar ist, z. B. aufgrund von Krankheit, kann ein anderer Arzt, einschließlich des Hausarztes, eine Krankmeldung ausstellen. In diesem Fall ist es wichtig, dass die neue Krankmeldung mit den vorherigen Empfehlungen übereinstimmt und die Kontinuität der Arbeitsunfähigkeit sicherstellt. -
Dauer der Krankengeldzahlung.
Die maximale Dauer der Krankengeldzahlung beträgt 78 Wochen (1,5 Jahre) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Nach dieser Zeit kann der Patient auf eine Rente oder andere Leistungen verwiesen werden. -
Weitere Hinweise.
Wenn die Krankmeldung mehrere Wochen dauert, empfiehlt es sich, regelmäßig Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle Dokumente in Ordnung sind.
Denken Sie daran, Ihrem Arbeitgeber Ihre Abwesenheit zu melden, idealerweise bereits am ersten Tag der Krankmeldung.
Zusammenfassung.
Bei Krankmeldungen aus Polen für deutsche Krankenkassen ist es entscheidend, pünktlich zu sein, vollständige Dokumentationen einzureichen und regelmäßig mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber zu kommunizieren. Eine korrekt ausgestellte und eingereichte Krankmeldung hilft, Probleme bei der Auszahlung von Leistungen zu vermeiden und sorgt für finanzielle Sicherheit während der Krankheit.
Bei Fragen zu den Verfahren oder Unsicherheiten bezüglich der Dokumentation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten auch professionelle Hilfe bei der Übersetzung medizinischer Dokumentationen ins Deutsche an. Solche Übersetzungen sind besonders wichtig bei längeren Verfahren oder langfristigen Leistungen.
Denken Sie daran, dass die Einhaltung von Fristen und die Genauigkeit in formellen Angelegenheiten hilft, Probleme mit der deutschen Krankenkasse zu vermeiden und Ruhe während der Behandlung und Genesung zu gewährleisten.
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