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Patientenrechte auf Erstattung der Behandlungskosten in Polen

14 July 2024

    Heutzutage wird die Mobilität der Patienten innerhalb der Europäischen Union immer häufiger. Dank der Richtlinie über die Rechte der Patienten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung haben Patienten die Möglichkeit, medizinische Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen und eine Erstattung der entstandenen Kosten zu beantragen. Unser Unternehmen ist auf die Unterstützung von Patienten spezialisiert, die sich in Polen behandeln lassen und eine Erstattung der Behandlungskosten erhalten möchten. Nachfolgend stellen wir die Rechte im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vor.

Erstattung der Behandlungskosten

Ein Patient, der in einem der EU-Mitgliedstaaten versichert ist, hat das Recht, medizinische Leistungen in Polen in Anspruch zu nehmen und eine Erstattung der Kosten dieser Leistungen zu beantragen. Die Kosten werden bis zu dem Betrag erstattet, den der Versicherungsstaat übernommen hätte, wenn die Behandlung auf seinem Territorium stattgefunden hätte.

Wenn die Behandlungskosten in Polen höher sind als die, die der Versicherungsstaat übernommen hätte, kann dieser Staat entscheiden, den vollen Betrag zu erstatten. Darüber hinaus kann der Versicherungsstaat auch andere mit der grenzüberschreitenden Behandlung verbundene Kosten wie Unterkunfts- und Reisekosten sowie zusätzliche Kosten aufgrund der Behinderung des Patienten erstatten, sofern diese Kosten ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Anforderung der vorherigen Genehmigung

Einige Gesundheitsleistungen können eine vorherige Genehmigung des Versicherungsstaates erfordern, insbesondere wenn:

  1. Es um die Planung des Zugangs zu hochwertigen Behandlungen oder die Kostenkontrolle und die Vermeidung von Ressourcenverschwendung geht.
  2. Die Behandlung ein hohes Risiko für den Patienten oder die Gesellschaft darstellt.
  3. Die Behandlung die Nutzung einer speziellen Infrastruktur oder medizinischer Ausrüstung erfordert.

Ablehnung der vorherigen Genehmigung

Der Versicherungsstaat kann die vorherige Genehmigung verweigern, wenn:

  • Die Behandlung ein erhebliches Risiko für den Patienten oder die Gesellschaft darstellt.
  • Die Leistungen von einer Einrichtung erbracht werden sollen, die ernsthafte Zweifel an der Qualität der Versorgung und der Patientensicherheit aufwirft.
  • Die Behandlung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens im Versicherungsstaat bereitgestellt werden kann.

Informationen für Patienten

Der Versicherungsstaat ist verpflichtet, öffentlich Informationen über Gesundheitsleistungen bereitzustellen, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen, sowie über die Verfahren, die den Zugang zu diesen Leistungen betreffen. Patienten sollten auch über ihre Rechte, Beschwerdeverfahren und die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen im Falle einer Verletzung ihrer Rechte informiert werden.

Wie wir helfen können

Unser Unternehmen bietet umfassende Unterstützung bei der Erstattung von grenzüberschreitenden Behandlungskosten in Polen. Wir helfen bei der Sammlung, Vervollständigung und Übersetzung der erforderlichen Dokumentation, der Einreichung von Anträgen und vertreten Patienten in den Kontakten mit den für die Kostenerstattung zuständigen Institutionen. Mit unserer Hilfe können sich die Patienten auf ihre Gesundheit konzentrieren, während wir uns um die Formalitäten kümmern.

Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten der Erstattung von grenzüberschreitenden Behandlungskosten und die Nutzung unserer Dienstleistungen zu erfahren.

Ihre Gesundheit und Ihr Seelenfrieden sind für uns am wichtigsten.

+48 607 871 284

kontakt@medicaladvisor.pl

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